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Gefahrstoffe
Der Begriff Gefahrstoffe
umfaßt sämtliche Stoffe (Ausgangsstoffe, Erzeugnisse, Zwischen- oder
Nebenprodukte, Hilfsstoffe, im Betrieb verwendete Baustoffe usw.),
die geeignet sind, die Gesundheit der Beschäftigten zu beeinträchtigen,
sei es in "Katastrophenform" (Brand, Explosion, akute Vergiftung) oder
sei es in "schleichender" Form (chronische Vergiftung, Krebsentstehung,
Erbgutveränderungen).
Dabei ist es unerheblich,
ob entsprechende Stoffe planvoll zum Einsatz kommen, oder ob sie ungewollt
und unplanmäßig erst im Arbeitsprozeß selbst entstehen.
Ein Beispiel für letzteres wäre das als Kampfstoff im Ersten
Weltkrieg eingesetzte Phosgen, das sich beim Schweißen mit
Lösungsmitteln behandelter Stähle im Einfluß des Lichtbogens
bilden kann.
In der Gefahrstoffverordnung
(GefStoffV) sind folgende Arten von Gefahrstoffen genannt. Stoffe gelten
als:
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explosionsgefahrlich,
wenn sie in festem, flüssigem, pastenförmigem oder gelatinösem
Zustand auch ohne Beteiligung von Luftsauerstoff exotherm und unter
schneller Entwicklung von Gasen reagieren können und unter festgelegten
Prüfbedingungen detonieren, schnell deflagrieren oder beim Erhitzen
unter teilweisem Einschluß explodieren, |
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explosionsfähig,
wenn sie auch ohne Luft durch Zündquellen wie äußere thermische
Einwirkungen, mechanische Beanspruchungen oder Detonationsstöße
zu einer chemischen Umsetzung gebracht werden können, bei der hochgespannte
Gase in so kurzer Zeit entstehen, daß ein sprunghafter Temperatur-
und Druckanstieg hervorgerufen wird, oder im Gemisch mit Luft, wenn nach
Wirksamwerden einer Zündquelle eine selbsttätig sich fortpflanzende
Flammenausbreitung stattfindet, die im allgemeinen mit einem sprunghaften
Temperatur- und Druckanstieg verbunden ist, |
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brandfördernd,
wenn sie in der Regel selbst nicht brennbar sind, aber bei Berührung
mit brennbaren Stoffen oder Zubereitungen, überwiegend durch Sauerstoffabgabe,
die Brandgefahr und die Heftigkeit eines Brandes beträchtlich erhöhen, |
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hochentzündlich,
wenn sie
a) in flüssigem Zustand
einen extrem niedrigen Flammpunkt und einen niedrigen Siedepunkt
haben,
b) als Gase bei gewöhnlicher
Temperatur und Normaldruck in Mischung mit Luft einen
Explosionsbereich haben, |
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leichtentzündlich,
wenn sie
a) sich bei gewöhnlicher
Temperatur an der Luft ohne Energiezufuhr erhitzen und
schließlich entzünden können,
b) in festem Zustand durch
kurzzeitige Einwirkung einer Zündquelle leicht entzündet
werden können und nach deren Entfernen in gefährlicher
Weise weiterbrennen oder weiterglimmen,
c) in flüssigem Zustand
einen sehr niedrigen FIammpunkt haben,
d) bei Berührung mit
Wasser oder mit feuchter Luft hochentzündliche Gase
in gefährlicher Menge entwickeln, |
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entzündlich,
wenn sie in flüssigem Zustand einen niedrigen Flammpunkt haben, |
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sehr giftig, wenn
sie in sehr geringer Menge bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme
über die Haut zum Tode führen oder akute oder chronische Gesundheitsschäden
verursachen können, |
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giftig, wenn sie
in geringer Menge bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über
die Haut zum Tode führen oder akute oder chronische Gesundheitsschäden
verursachen können, |
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gesundheitsschädlich,
wenn sie bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum
Tode führen oder akute oder chronische Gesundheitsschäden
verursachen können, |
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ätzend, wenn
sie lebende Gewebe bei Berührung zerstören können, |
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reizend, wenn sie
- ohne ätzend zu sein - bei kurzzeitigem, länger andauerndem
oder wiederholtem Kontakt mit Haut oder Schleimhaut eine Entzündung
hervorrufen können, |
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sensibilisierend,
wenn sie bei Einatmen oder Aufnahme über die Haut Überempfindlichkeitsreaktionen
hervorrufen können, so daß bei künftiger Exposition gegenüber
dem Stoff oder der Zubereitung charakteristische
Störungen auftreten, |
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krebserzeugend, wenn
sie bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut
Krebs erregen oder die Krebshäufigkeit erhöhen können, |
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fortpflanzungsgefährdend
(reproduktionstoxisch), wenn sie bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme
über die Haut nichtvererbbare Schäden
der Nachkommenschaft hervorrufen oder deren Häufigkeit erhöhen
(fruchtschädigend) oder eine Beeinträchtigung der
männlichen oder weiblichen Fortpflanzungsfunktionen
oder -fähigkeit zur Folge haben können, |
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erbgutverändernd,
wenn sie bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut
vererbbare genetische Schäden zur Folge haben oder deren Häufigkeit
erhöhen können, |
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umweltgefährlich,
wenn sie selbst oder ihre Umwandlungsprodukte geeignet sind, die Beschaffenheit
des Naturhaushalts, von Wasser, Boden oder Luft, Klima, Tieren, Pflanzen
oder Mikroorganismen derart zu verändern, daß dadurch sofort
oder später Gefahren für die Umwelt herbeigeführt werden
können, |
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auf sonstige Weise chronisch
schädigend, wenn sie bei wiederholter oder länger
andauernder Exposition einen in den Nummern 12 bis 14 nicht
genannten Gesundheitsschaden verursachen können. |
Gefahrstoffe im Betrieb
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