Therapieangebote für
Abhängigkeits-
erkrankungen


Formen der Therapie

  • Entgiftungsbehandlung (ambulant oder stationär)
    körperliche Entgiftung, i.d.R. medikamentengestützt, da physische Entzugserscheinungen tödlich sein können (z. B. Delirium tremens); Dauer zwischen 3 Tagen (rein körperliche Entgiftung) und 3-5 Wochen (sog. qualifizierte Entgiftung mit Psychotherapie und Einleitung weiterer Maßnahmen)
     
  • Stationäre Entwöhnungsbehandlungen
    Dauer: zwischen 6 Wochen und 6 Monaten bei Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit, zwischen 3 und 12 Monaten bei Drogenabhängigkeit
     
  • teilstationäre Behandlungen (Tagesklinik, Nachtklinik)
     
  • Ambulante Entwöhnungsbehandlungen
    regelmäßige, in der Regel wöchentliche Teilnahme an Einzel- und/oder Gruppengesprächen
     
  • Teilnahme an Selbsthilfegruppen
     
  • Nachsorge-Angebote (nach Beendigung stationärer Therapie)
    siehe ambulante Entwöhnungsbehandlung, Tages-/Nachtklinik, Betreutes Wohnen, Berufliche Wiedereingliederungsmaßnahmen, Therapeutische Wohngemeinschaft usw.
     
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Kostenübernahme

  • Entgiftung bezahlt die Krankenkasse
     
  • Entwöhnungsbehandlung bezahlt in der Regel die Rentenversicherung (LVA, BfA); bei ungenügender Beitragszahlung Krankenkasse oder überörtlicher Sozialhilfeträger.

Beantragung

  • Entwöhnungsbehandlung: durch die Entgiftungsstationen der Krankenhäuser oder durch Beratungsstellen
    (Sozialbericht, ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung, Antrag auf medizinische Reha-Maßnahme)
     
  • Entgiftung: durch Einweisung eines niedergelassenen Arztes
     
  • "Therapie sofort": direkte Vermittlung in Therapie für Drogenabhängige; ein Angebot der LVA für das Saarland, der Landesregierung und der SHG