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Therapieangebote für
Abhängigkeits-
erkrankungen
Formen der Therapie
- Entgiftungsbehandlung (ambulant oder stationär)
körperliche Entgiftung, i.d.R. medikamentengestützt, da physische Entzugserscheinungen
tödlich sein können (z. B. Delirium tremens); Dauer zwischen 3 Tagen (rein
körperliche Entgiftung) und 3-5 Wochen (sog. qualifizierte Entgiftung mit Psychotherapie
und Einleitung weiterer Maßnahmen)
- Stationäre Entwöhnungsbehandlungen
Dauer: zwischen 6 Wochen und 6 Monaten bei Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit,
zwischen 3 und 12 Monaten bei Drogenabhängigkeit
- teilstationäre Behandlungen (Tagesklinik, Nachtklinik)
- Ambulante Entwöhnungsbehandlungen
regelmäßige, in der Regel wöchentliche Teilnahme an Einzel- und/oder
Gruppengesprächen
- Teilnahme an Selbsthilfegruppen
- Nachsorge-Angebote (nach Beendigung stationärer Therapie)
siehe ambulante Entwöhnungsbehandlung, Tages-/Nachtklinik, Betreutes Wohnen, Berufliche
Wiedereingliederungsmaßnahmen, Therapeutische Wohngemeinschaft usw.
Kostenübernahme
- Entgiftung bezahlt die Krankenkasse
- Entwöhnungsbehandlung bezahlt in der Regel die Rentenversicherung (LVA,
BfA); bei ungenügender Beitragszahlung Krankenkasse oder überörtlicher
Sozialhilfeträger.
Beantragung
- Entwöhnungsbehandlung: durch die Entgiftungsstationen der Krankenhäuser oder
durch Beratungsstellen
(Sozialbericht, ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung, Antrag auf medizinische Reha-Maßnahme)
- Entgiftung: durch Einweisung eines niedergelassenen Arztes
- "Therapie sofort": direkte Vermittlung in Therapie für Drogenabhängige; ein Angebot
der LVA für das Saarland, der Landesregierung und der SHG
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